Die Ausbildung zum Parcourschef beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Parcourschefanwärter. Voraussetzung für die Aufnahme auf die Parcourschefanwärter-Liste

  • die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört die Vollendung des 18. Lebensjahres  eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige LK.

Über die Aufnahme in die offizielle Richter-/Parcourschefliste und den Anerkennungszeitraum sowie über Höherqualifikation entscheidet die LK auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse.

1. Parcourschef Reiten

Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die LK zu richten.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nicht älter als sechs Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber:- die Prüfung zum Bereiter (FN) bzw. Pferdewirt- Schwerpunkt Reiten oder zum TrainerB/ bestanden hat oder in Spring- oder Vielseitigkeitsprüfungen  Kl. L platziert war- Nachweis, dass der Bewerber an der von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahme zur Aufnahme in die Parcourschefanwärterliste teilgenommen hat- Nachweis, dass der Bewerber wenigstens ein Jahr und höchstens vier Jahre auf der Parcourschefanwärterliste geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig war
  • Teilnahme an einem mindestens zweitägigen Vorbereitungslehrgang, der der Grundprüfung vorausgeht
  • in besonders begründeten Fällen kann ein Bewerber direkt zu der Prüfung SMB zugelassen werden, wenn er die von der LK geforderten Testate bei Gutachtern abgelegt hat
  • Inhaber des Goldenen Reiterabzeichens können zum Vorbereitungslehrgang und anschließender Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig waren. Nach bestandener Prüfung kann ihnen die Qualifikation der Kl. M/Kat. B zuerteilt werden
  • Über die Zulassung zu Vorbereitungslehrgang und Prüfung entscheidet die LK.

Anforderungen

Grundprüfung: SL

Grundprüfung für Springprüfungen und Springpferdeprüfungen Kl. L

Die Prüfung findet in 5 Prüfungsfächern statt:

  1. Hindernisaufbau und Hindernisgestaltung
  2. Entwurf und Aufbau eines Parcours bzw. eines Parcoursteils für Spring- undSpringpferdeprüfungen Kl. A, L
  3. Hinderniskunde (Material und Verarbeitung, elementare Bauteile und Hindernistypen)
  4. LPO, insbesondere die Bestimmungen im Abschnitt Springprüfungen sowie im Abschnitt Basis- und Aufbauprüfungen (Eignungs- und Springpferdeprüfungen), Tierschutz
  5. schriftliche Arbeit (Klausur) über mehrere Prüfungsthemen

Grundprüfung für Geländeprüfungen und Geländeritte Kl. L

Die Prüfung findet in sechs Prüfungsfächern statt:

  • Hindernisaufbau und Hindernisgestaltung
  • Entwurf und Aufbau von Geländeritten/Parcours für Jagd-/Geländepferdeprüfungen bzw. Ausschnitte daraus in den Kl. A und L
  • Entwurf und Aufbau von Geländestrecken, auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und Parcours für VA/VL
  • Hinderniskunde (Material und Verarbeitung, elementare Bauteile und Hindernistypen)
  • LPO, insbesondere die besonderen Bestimmungen im Abschnitt Gelände- und Vielseitigkeitsprüfungen, sowie im Abschnitt Aufbauprüfungen (Geländepferdeprüfungen und Jagdpferdeprüfungen), Tierschutz
  • schriftliche Arbeit (Klausur) über mehrere Prüfungsthemen

Um die Qualifikation VL zu erwerben, ist es erforderlich, die Qualifikationen SL und GL bzw. GL und SL zu besitzen.

Zusatz- und Höherqualifikationen

Springprüfungen und Springpferdeprüfungen Klasse M: SMB Springprüfungen Klasse M/A: SMA Springprüfungen Klasse S: SS Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M und S, Geländepferdeprüfungen Klasse M und große Velseitigkeitsprüfungen: GV Internationale Qualifikation 2. Parcourschef Fahren

Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die LK zu richten.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft ine einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes-und/ oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als sechs Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber- die Prüfung zum DFA II (mind. Zweispänner) bestanden hat und mindestens zehnmal im Hindernisfahren der Kl. A und/oder höher platziert waroderim Besitz des Trainer C- Fahren/Leistungssport und des DFA  II (mind. Zweispänner) istoder- im Besitz des Trainer A – Fahren istoder– mindestens im Besitz der Richterqualifikation „FA“ ist, mindestens ein Jahr auf der Parcourschefanwärterliste steht und eine von der LK festgesetzte Anzahl von Assistenztätigkeiten bei PS/PLS absolviert hat
  • Nachweis, dass der Bewerber an der von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahme zur Aufnahme in die Parcourschefanwärterliste teilgenommen hat
  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens ein Jahr und höchstens vier Jahre auf der Parcourschefanwärterliste geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig war
  • Teilnahme an einem mindestens 2-tägigen Vorbereitungslehrgang, der der Prüfung unmittelbar vorausgeht
  • Inhaber des Goldenen Fahrerabzeichens (nur Vierspännererfolge) können zum Vorbereitungslehrgang und anschließender Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig warenNach bestandener Prüfung kann ihnen die Qualifikation FM zuerteilt werden
  • Über die Zulassung zu Vorbereitungslehrgang und Prüfung entscheidet die LK

Anforderungen Die Prüfung findet in fünf Prüfungsfächern statt:

  1. Erstellung von Parcoursskizzen für das Hindernisfahren der Kl. E und A einschließlich der Spezialprüfungen (insbesondere kombiniertes Hindernisfahren)
  2. Erstellen von Geländeskizzen Kl. E und A
  3. Beurteilung eines Parcours für das Hindernisfahren der Klassen E und A, sowie der Aufbau eines Parcoursausschnittes. Beurteilung und Aufbau von Geländehindernissen der Kl. E und A für kombinierte Hindernisprüfungen. Beurteilung von Hindernisaufbau und Gestaltung von Geländehindernissen Kl. E und A für kombiniertes Hindernisfahren
  4. LPO, insbesondere die besonderen Bestimmungen bezüglich Hindernisfahren
  5. schriftliche Arbeit (Klausur) über mehrere Prüfungsthemen

Zusatz- und Höherqualifikationen

  • Höherqualifiaktion: FM
  • Höherqualifikation: FS
  • Internationale Qualifikation